(rl) Thüringens Innenminister, Dr. Holger Poppenhäger, ließ sich in einer Medieninformation zum Softwareeinsatz bei der Thüringer Polizei zitieren: „Sollten sich die Beschuldigungen als haltlos erweisen, so sind sie jedoch erneut geeignet, Unruhe in die Thüringer Polizei zu tragen. Hier steht dann auch die Glaubwürdigkeit der Verursacher der Beschuldigungen auf dem Spiel.“ Wen meint er nur abseits jeglicher Verschwörungstheorie?

Ist es das LKA Thüringen, das Software möglicherweise nicht nur zur IT-Sicherheit einsetzt oder datenschutzrechtliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt?

Ist es vielleicht das Innenministerium selbst, das den Hauptpersonalrat bei der Einführung des Gesamtprogramms „Device Watch“ möglicherweise nicht ausreichend informiert und die beiden Überwachungsprogramme verschwiegen hat?

Ist gar ein Informant der Medien aus dem eigenen Haus gemeint?

Oder meint der Minister die Medien, genauer den MDR, der die Geschichte aufdeckte?

Nein, es klingt nicht wie eine Drohung. Statt sich wie das LKA Thüringen um Sachlichkeit zu bemühen, lässt der Innenminister die Medien im Ungewissen und damit Raum für Spekulationen.

Aufgabe der Medien ist Sachverhalte von öffentlichem Interesse zu recherchieren und damit an der Meinungsbildung mitzuwirken. Recherche ist nach dem Pressekodex ein unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Damit verbunden ist die Pflicht, die  Nachricht vor ihrer Verbreitung auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Weitere Sorgfaltspflichten sind Sachlichkeit und Güterabwägung. Dem MDR-Bericht ist keine Vernachlässigung der genannten Pflichten zu entnehmen. Die Quellen (vertrauliche Unterlagen) werden genannt, die Betroffenen kommen zu Wort. Dass bei einer möglichen Überwachung von Dienstcomputern ein besonderes öffentliches Interesse besteht, wird auch der Minister nicht leugnen können.

Als Überbringer der schlechten Nachricht jedenfalls kann den Medien kaum das Schicksal der Boten im Mittelalter drohen. Allenfalls droht tatsächlich ein Glaubwürdigkeitsverlust, wie von Poppenhäger in der genannten Medieninformation formuliert – allerdings nur dann, wenn sich die Geschichte als schlecht recherchiert oder vorsätzlich falsch veröffentlicht herausstellt.

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