Archiv für das Tag 'Honorarpraxis'

joint – Journalisten in Thüringen

#starkesUrheberrecht: Ergebnisse unserer Blogparade

Das Urheberrecht soll novelliert werden. Genauer: Die Rechte der Urheber, vor allem das auf angemessene Honorierung, sollte gestärkt werden. Dafür gab es einen Gesetzentwurf, der gar nicht so schlecht war. Bis er verschlimmbessert wurde. Im Entwurf, der vor der Sommerpause in Bundesrat und Bundestag diskutiert wurde, stärkte das Gesetz plötzlich nicht die Urheber, sondern die Verwerter ( zum Verlauf der Diskussion ). Da hatten Verleger und Sender wohl lauter geschrien als Autoren und Künstler. Wir hatten damals zu einer Blogparade unter dem #starkesUrheberrecht aufgerufen und wollten von euch und Ihnen wissen, wie ein Urheberrecht aussehen muss, damit die Urheber wirklich davon profitieren – und wie es aktuell aussieht. Vielen Dank all den Bloggern da draußen, die sich an dieser Blogparade beteiligt haben.

Das war zum Beispiel Anita Grasse, unsere DJV-Landesvorsitzende, die in ihrem eigenen Blog schreibt: „Und in Zeiten, in denen die Lokalzeitungen ohnehin an allen Enden Personal einsparen, macht es vielleicht auch tatsächlich keinen Unterschied mehr. Ist ja schließlich egal, ob künftig statt vielleicht einem Drittel aller Beiträge von vermeintlich freien Journalisten fast alle von Menschen geschrieben werden, die nie eine journalistische Ausbildung genossen haben. Vor einigen Jahren nannte man sie Bürgerreporter. In Zukunft – wenn durch das mangelhafte Urheberrecht auch die letzten „echten“ Freien ihre Existenzgrundlage eingebüßt und den Beruf aufgegeben haben – wird man sie nur noch Reporter nennen.“ Und um genau das zu verhindern, brauche man ein starkes Urheberrecht: /allgemein/starkesurheberrecht-mein-beitrag-zur-blogparade/

Auch DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall beteiligte sich an der Blogparade. Er schreibt: „Es ist nicht (mehr) selbstverständlich, dass für die Nutzung geistigen Eigentums bezahlt wird. Das Internet hat die Sitten verlottern lassen. Viele meinen, „Content“ sei gratis zu haben, weil jeder Texte, Töne und Bilder kostenfrei herstellen und anbieten kann. Diese Haltung berücksichtigt aber nicht, dass es Profis gibt, deren beruflich die redaktionelle Erarbeitung von Inhalten ist. Genauso wie es Millionen Hobby-Fußballspieler gibt, gibt es sicher genauso viele Hobby-Journalisten. In beiden Bereichen jedoch gilt: Wer mit guter Ausbildung und professionellem Handwerk aktiv ist, muss von diesem Beruf aber auch leben können.“ Warum der neue Gesetzentwurf das nicht leistet, beschreibt er in seinem Beitrag unter /2016/05/starkesurheberrecht-eine-frage-des-uber.html

Das es auch anders geht, beschreibt Susann Winkel in ihrem Beitrag über die Honorarpraxis ihrer aktuellen Auftraggeber, die auch jetzt schon, ohne Gesetzesnovellierung, einen fairen Umgang mit ihren Urhebern pflegten: „Zu meinen wichtigsten Auftraggebern gehören die evangelischen Verlagsunternehmen in Deutschland, die in einem regen Austausch miteinander Wochenzeitungen für die einzelnen Landeskirchen erstellen. Immer wieder gern genommen sind dabei Beiträge zu Themen von überregionaler Relevanz, etwa großen Sonderausstellungen. Findet eine Redakteurin in Hamburg oder ein Redakteur in Stuttgart Gefallen an einem Beitrag, den ich für eine Redaktion in Weimar geschrieben habe, dann erhalte ich eine höfliche E-Mail, ob ich mit einer weiteren Veröffentlichung einverstanden wäre. PDF- und Papierbeleg sowie weitere Vergütung sind Selbstverständlichkeiten.“ Den ganzen Beitrag gibt es hier: /blog

Auch Dr. Bernd Seydel berichtet in seinem Blogbeitrag über eigene Erfahrung. Die allerdings waren weniger erfreulich als die von Susann Winkel: „Vor kurzem entdeckte ich auf einer Seite im Internet ein Foto von mir. Es begrüßt fröhlich alle Besucher als Banner stets oben auf jeder Seite. Es zeigt eine Drahtskulptur eines befreundeten Künstlers. Bis jetzt finde ich das alles ganz schön. Ärgerlich: Ich als Fotograf weiß davon nichts, wurde nicht gefragt und natürlich nicht bezahlt. Das ist die schlechte Seite der Nachricht. Die gute Seite: Der Künstler und ich haben mit dem Betreiber der Internetseite gesprochen, ihm einen Honorarvorschlag gemacht und er hat zugestimmt. Die Rechnung ist schon geschrieben.“ Zu seinem Beitrag geht es hier entlang: /urheberrechte-sind-durchsetzbar/

Und Dr. Bernd Seydel hat sich einige Tage später aus aktuellem Anlass mit einem zweiten Beitrag an der Blogparade beteiligt. Darin geht es eher um die praktische Umsetzbarkeit eines Urheberschutzes – und die Frage, ab wann man eigentlich Urheber, zum Beispiel eines Fotos, ist. „Als ich vor einer Sehenswürdigkeit stehe, die ich dokumentieren möchte, werde ich angesprochen: ‚Können sie ein Foto von uns machen?‘ Drei ältere Damen lächeln mich an. Ich will schon zu meiner Kamera greifen, weil ich auf einen lukrativen Zusatzjob spekuliere, da drückt mir die eine Dame ihr iPhone in die Hand und kuschelt sich mit ihren beiden Freundinnen zusammen. Da zucke ich zusammen. […] Denken wir doch mal ganz nüchtern nach: Ich bekomme ein Handy von jemandem, den ich nicht kenne, für eine kurze Zeit geliehen ? Ausgehändigt ? Zur Verfügung gestellt ? Ich nehme es an, fotografiere die drei Grazien. In dem Moment habe ich doch Urheberrechte für mich erzeugt. Ich bin der Urheber dieses Fotos, das ich mit einer Kamera gemacht habe, die mir nicht gehört. […] Zurück zu den Damen. Ich mache das Foto wie erbeten. Die Urheberrechte daran habe ich automatisch miterzeugt. Angenommen, die drei verschwinden, veröffentlichen das Foto und weil es so toll oder irgendetwas daran spannend ist, verkaufen sie es an eine Agentur und verdienen Geld damit. Und ich? Ich blöder Depp habe nichts davon, weil ich einfach nur freundlich sein wollte.“ Den ganzen Beitrag (und Bernd Seydels persönliche Auflösung des Dilemmas) finden Sie hier: /millionenfach-urheberrecht-verletzt/

Mariana Friedrich beschreibt in ihrem Blogbeitrag die Folgen, die das neue Urheberrecht für Urheber hätte: „Stellt dir vor, du schreibst einen Hit. Sowas richtig großes, ‚Yesterday‘ von den Beatles oder ‚Thriller‘ vom King of Pop oder ein ähnliches Kaliber. Aber egal, wie oft sich deine Fans deinen Ohrwurm kaufen, du wirst nur für die allererste Platte bezahlt. Den Rest der Einnahmen streicht die Plattenfirma ein. Und schreibt vielleicht sogar ihren Namen statt deinen über den Song. Unfair, oder? In etwa so kann man sich vorstellen, was der Bundestag derzeit zum Thema Urheberrecht verhandelt.“ Ihre Beurteilung der Sache – übrigens aus dem Blickwinkel einer festangestellten Redakteurin – finden Sie hier: https://tuerknauf.wordpress.com/2016/06/05/marionetten-der-lobbyisten/