Archiv für das Tag 'Staatsvertrag'

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(hb) Die eigentlichen Programm-Macher stehen im MDR ohne Personalvertretung da. Denn das Programm wird nahezu ganz von Freien gemacht: Reporter, Moderatoren, Aufnahmeleiter, Cutter, Kameraleute, Assistenten und Grafiker sind freie Mitarbeiter – dabei sind die Techniker oft noch nicht einmal beim MDR direkt beschäftigt, sondern bei Produktionsfirmen.

Der Personalrat ist für die Festen zuständig. Das waren im Jahr 2013 im gesamten MDR 2045 KollegInnen. Gut doppelt so viel arbeiten als Freie beim MDR – davon einige festfrei: das heißt, sie haben einen sogenannten Rahmenvertrag. Der erlaubt ihnen, zeitlich unbeschränkt beim MDR zu arbeiten – also voll. Dafür bekommen die Festfreien Urlaubsgeld, Krankengeld und einen bestimmten Bestandsschutz.

Die Personalräte im MDR sind jedoch nicht für die Freien zuständig – egal wie frei sie sind. Seit Ende der 90er Jahre haben sich daher überall in den Funkhäusern und in der Leipziger Zentrale Sprecherräte bzw. Freienräte gebildet. Sie werden von den arbeitnehmerähnlichen Freien gewählt und versuchen sich für die Belange der Freien einzusetzen – mit recht unterschiedlichem Erfolg. Der hängt aber nicht vom Fleiß und Engagement der Sprecherräte ab, sondern vom guten Willen der Festangestellten. Denn Mitwirkungsrechte haben die Sprecherräte nicht!

Der Gesamt-Freienrat (also der Zusammenschluss aller Freienräte im MDR) will daher ein Freienstatut erreichen – und zwar etwa so wie es beim rbb 2014 vereinbart wurde. Dort heißt es:

Die Intendantin bzw. der Intendant ermöglicht mit diesem Statut gemäß § 34 Abs. 2 rbb-StV den vom rbb beschäftigten arbeitnehmerähnlichen Personen im Sinne von § 12 a Tarifvertragsgesetz eine institutionalisierte Vertretung ihrer Interessen (Freienvertretung). Es legt insbesondere die Modalitäten der Wahl sowie die Rechte und Pflichten der Freienvertretung und ihrer Mitglieder fest.

Dieses Freienstatut des rbb hat 43 Paragraphen und 17 Seiten, was unserer Meinung nach übertrieben ist.

Wir nehmen es aber hin, wenn es dazu führt, dass die Interessen der Programmgestaltenden im MDR endlich wirkungsvoll durchgesetzt werden können.

Daher setzen wir uns dafür ein, dass ein Freienstatut in den MDR-Staatsvertrag aufgenommen wird.